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   VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192   

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https://dejure.org/2013,41402
VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192 (https://dejure.org/2013,41402)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192 (https://dejure.org/2013,41402)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - AN 9 K 12.02192 (https://dejure.org/2013,41402)
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  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes" kann vom Gericht uneingeschränkt überprüft werden (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl. 2008, 141ff.).

    Die Auslegung der "gewichtigen Gründe" im Sinne von überwiegenden Gründen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl. 2008, 141ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
    Die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert eine weite Auslegung des die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestands (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.2.2008 - OVG 2 B 12.06 - juris).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
    Die Satzung der Stadt ... über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 6. April 2009 wurde mit Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 (- VF18-VII-09 - BayVBl. 2012, 397 bis 403) im Rahmen eines Popularklageverfahrens teilweise für nichtig erklärt.
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

    Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
    Allenfalls bei völlig unbedeutenden Baudenkmälern -um welche es sich hier schon auf Grund der städtebaulich herausgehobenen Lage nicht handle- lägen diese nicht vor (BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 -juris).
  • VG München, 08.05.2017 - M 8 K 15.5512

    Umbau eines denkmalgeschützten Hauses durch Teilabriss eines Anbaus

    Auch geringfügige Maßnahmen sind als Veränderungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 DSchG anzusehen, deren Durchführung den bestehenden Zustand abändert (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 4.12.2013 - AN 9 K 12.02192 - juris Rn. 31 m.w.N.).
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