Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in …
Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Der unbestimmte Rechtsbegriff der "gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes" kann vom Gericht uneingeschränkt überprüft werden (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl. 2008, 141ff.).Die Auslegung der "gewichtigen Gründe" im Sinne von überwiegenden Gründen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - BayVBl. 2008, 141ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06
Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber …
Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Die Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erfordert eine weite Auslegung des die Genehmigungspflicht auslösenden Tatbestands (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.2.2008 - OVG 2 B 12.06 - juris). - VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen …
Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Die Satzung der Stadt ... über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 6. April 2009 wurde mit Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 (- VF18-VII-09 - BayVBl. 2012, 397 bis 403) im Rahmen eines Popularklageverfahrens teilweise für nichtig erklärt. - VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631
Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das …
Auszug aus VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Allenfalls bei völlig unbedeutenden Baudenkmälern -um welche es sich hier schon auf Grund der städtebaulich herausgehobenen Lage nicht handle- lägen diese nicht vor (BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 -juris).
- VG München, 08.05.2017 - M 8 K 15.5512
Umbau eines denkmalgeschützten Hauses durch Teilabriss eines Anbaus
Auch geringfügige Maßnahmen sind als Veränderungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 DSchG anzusehen, deren Durchführung den bestehenden Zustand abändert (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 4.12.2013 - AN 9 K 12.02192 - juris Rn. 31 m.w.N.).